Mehr Geld für Betreuungsvereine — BdB begrüßt die von der sächsischen Landesregierung vereinfachten Förderbedingungen als ersten Schritt in die richtige Richtung

09. Dezember 2015

Die Betreuungsvereine in Sachsen werden ab 1. Januar 2016 finanziell entlastet. Die Landesregierung vereinfacht dafür die Förderbedingungen und richtet sie stärker an den Bedürfnissen der Vereine aus. So will das Land die sogenannte Querschnittsarbeit unterstützen. Dazu zählen die Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Bürgern, die eine rechtliche Betreuung übernehmen. In Sachsen gibt es mehr als dreißig anerkannte Betreuungsvereine.
Fred Fiedler, Sprecher der BdB-Landesgruppe Sachsen, begrüßt diesen Schritt: „Dass sich die Landesregierung damit befasst, ist Ergebnis der Bemühungen der BdB-Landesgruppe Sachsen und des Landesverbandes der Betreuungsvereine. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Jetzt muss die berufliche Betreuung in den Vereinen und bei den Selbstständigen auskömmlich finanziert werden. Unsere Forderungen liegen auf dem Tisch.“

Aktuell stehen jährlich 300.000 Euro zur Unterstützung der Vereine zur Verfügung. Künftig beträgt die Grundförderung einheitlich 6.500 Euro. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Aufwendungen für Personal- oder Sachkosten erfolgen. Auch muss nicht mehr eine Vollzeitkraft für Querschnittsaufgaben zur Verfügung stehen. Eine Fachkraft muss nur noch mit 35 Prozent einer Vollzeitkraft tätig werden und kann so auch eigene Betreuungen führen. Die Vereine werden dadurch finanziell entlastet. Außerdem wird gewährleistet, dass die ehrenamtlichen Betreuer durch jemanden beraten werden, der selbst laufend Erfahrungen als Betreuer sammelt.

Justizminister Gemkow: „Die Betreuungsvereine führen nicht nur selbst Betreuungen durch, sondern beraten ehrenamtliche Betreuer, bilden sie weiter und geben umfangreiche Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Mit dieser wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe wollen wir sie nicht alleine lassen. Die auf den Weg gebrachte Richtlinie kann einen nennenswerten Beitrag zur finanziellen Ausstattung der Betreuungsvereine leisten.“