Stellungnahme der LAG zu Herabstufungen

09. Dezember 2014

In letzter Zeit häufen sich Gerichtsentscheidungen, durch die bereits langjährig tätigen Berufs- und Vereinsbetreuern der bis dahin (z.T. auch durch obergerichtliche Entscheidungen) zugestandene Stundensatz i.S.d. §§ 3, 4 VBVG herabgesetzt wird, so z.B. Aufgrund von Beschlüssen des BGH so z.B. vom 18.01.2012, XII ZB 409/10, 08.02. 2012 XII ZB 231/11, 02.05.2012 ZB 393/11, 22.08.2012 XII ZB 319/11 und in einer Entscheidung des LG Chemnitz (Beschluss v. 4.6.2012 mit dem Az. 3 T 544/11), die weitreichende Konsequenzen für die Betreuungsarbeit haben kann. Dies  hat zur Konsequenz, dass Dutzende sächsische Betreuer mit einem entsprechenden Abschluss in Zukunft mehrheitlich nur noch den niedrigsten Stundensatz beanspruchen können. Bei gleicher geleisteter Arbeit  bedeutet dies einen Rückgang der Einnahmen um 38,6%.

Die Landesgruppe hat darauf reagiert und seit Anfang Oktober eine Vielzahl von Gesprächen auf Landes- und Bundesebene geführt. So wurden auf Landesebene mit den Fraktionen der SPD und der Grünen mit dem Ergebnis gesprochen, dass es zu einer Anfrage im sächsischen Landtag gekommen ist. Weiterhin wurden Gespräche mit Bundestagsabgeordneten geführt. So z.B. mit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU Bundestagsfraktion, mit Mitglieder der Rechts- und Sozialausschüsse sowie mit ehemaligen Bundesministern. In der Landesarbeitsgemeinschaft wurden die skandalösen Vorgänge thematisiert. Im Ergebnis wurde unter Führung unserer Landesgruppe eine Stellungnahme erarbeitet.