Kontrovers und fachlich mit der CDU debattiert

26. Mai 2016

Am 24. Mai trafen sich Vertreter der BdB-Landesgruppe und der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag. Es war das erste Gespräch nach der Novellierung der Richtlinie zur Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz. Mit der Novellierung wurden die Hürden für die Bewilligung der Förderung stark gesenkt, wie die Vertreter der CDU betonten.

Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Martin Modschiedler, sagt: „Das Engagement für die Interessen der Schwachen in unserer Gesellschaft ist heute nicht mehr selbstverständlich. Deshalb unterstützt die CDU-Fraktion die Arbeit der Landesgruppe des Bundesverbandes der Berufsbetreuer.“ Dabei geht es den Landespolitikern u.a. um die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Wahrnehmung des Ehrenamtes in der rechtlichen Betreuung.

„Die zum Anfang dieses Jahres in Kraft gesetzte und sehr umfassende Änderung der Förderrichtlinie zugunsten der Betreuungsvereine war ein wichtiger Schritt. Wir als Abgeordnete werden jetzt die Auswirkungen auf die weitere Entwicklung genau beobachten und dort nachsteuern, wo weiterer Handlungsbedarf erkennbar wird“, verspricht Modschiedler.

Stefan Hupfer, der Vorsitzende des Betreuungsvereins Dresden, sagt: „Der Staat will ausdrücklich das Ehrenamt stärken. Doch unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen können wir eine zentrale Aufgabe, nämlich ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu unterstützen und zu beraten, nicht mehr erfüllen. Das ist sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers.“

Fred Fiedler, der Sprecher der BdB-Landesgruppe Sachsen erläutert die Gründe für die Situation: „Wir können pro Klient und Monat durchschnittlich 3,1 Stunden in Rechnung stellen. Bei der Fülle der Aufgaben und der stetig wuchernden Bürokratie reicht diese Zeit bei weitem nicht aus, um Betroffenen zu ihren Rechten zu verhelfen und sie in einem selbstbestimmten Leben zu unterstützen.“

Die Folge für Fiedler: „Sowohl Betreuungsvereine als auch selbstständige Betreuer sind chronisch unterfinanziert. Eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist unter diesen Umständen unmöglich. Das System fördert die stellvertretende Entscheidung und nicht die unterstützte Entscheidungsfindung, wie sie die UN zurecht fordert.“

Die Vertreter der CDU machten dagegen deutlich, dass gerade vor dem Hintergrund der UN-Menschenrechtskonvention die Möglichkeiten zur Vermeidung einer Betreuungssituation nicht vernachlässigt werden dürfen. „Die fachliche Expertise des Bundesverbandes ist dabei eine wichtige und willkommene Unterstützung“, betonte Modschiedler.

Die CDU-Landtagsfraktion wird nun die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Betreuungsvereine und selbstständigen Betreuer auch im fachlichen Austausch mit den sächsischen Bundestagsabgeordneten thematisieren.